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KI-Kennzeichnung · Für deine Spot-Abgabe

C2PA™-konformer Generator

Dein KI-Spot. Bereit für Herkunftsfragen.

Ein fertiger Werbespot geht oft durch mehrere Hände: vom Auftraggeber zur Agentur, weiter zum Sender oder Vermarkter. Wir geben deinem KI-Audio signierte Herkunftsangaben mit. Unser Generator ist zusätzlich C2PA-konform gelistet. So kannst du bei der Abgabe zeigen, welches Original aus unserem System stammt.

Was du weitergeben kannst
  1. Den KI-Ursprung

    Die Datei enthält maschinenlesbare Informationen zur synthetischen Erzeugung.

  2. Das signierte Original

    Ein passender C2PA-Prüfer macht den Herkunftsnachweis kontrollierbar.

  3. Den geprüften Produktstatus

    Unser Generator ist im offiziellen Konformitätsverzeichnis nachzuschlagen.

Die beschriebene Signierung gilt für KI-Audio als MP3 oder WAV seit dem 17. September 2026. Heb das Original vor Schnitt, Konvertierung und Übernahme ins Sendesystem auf.

Vor der Abgabe klären

Der Spot ist fertig.
Sind die Unterlagen vollständig?

Fordert ein Sender oder Agenturkunde Angaben zum KI-Einsatz, können fehlende Nachweise die Materialfreigabe verzögern. Auch ein technisch prüfbarer Spot muss die individuellen Annahmeregeln erfüllen. Kläre deshalb früh, welche Dokumentation und gegebenenfalls welche hörbaren Hinweise dein Abnehmer verlangt.

Den signierten Herkunftsnachweis bekommst du mit unserer Originaldatei. Die C2PA-Listung kannst du verlinken; eine automatische Sendezusage ist damit nicht verbunden.

Muss im Spot gesagt werden, dass er von einer KI stammt?

Nach unserer Rechtsauffassung nicht. Ein gewöhnlicher Werbespot mit einer KI-Stimme braucht keinen gesprochenen Hinweis wie „Dieser Spot wurde mit KI erstellt“. Deine Hörer bekommen einen ganz normalen Werbespot zu hören.

Der Grund liegt in der Unterscheidung, die Artikel 50 der EU-KI-Verordnung trifft: Die maschinenlesbare Kennzeichnung in der Datei ist Pflicht. Die zusätzliche wahrnehmbare Offenlegung nach Absatz 4 betrifft dagegen Deepfake-Inhalte.

Ein Deepfake setzt nach den aktuellen EU-Leitlinien mehrere Punkte gemeinsam voraus: eine erhebliche Ähnlichkeit zu einem nachgeahmten Vorbild, ein real existierendes oder plausibel existentes Vorbild und den falschen Eindruck, der Inhalt sei authentisch. Eine erfundene Werbestimme, die nicht vorgibt, eine bestimmte reale Person oder ein reales Geschehen wiederzugeben, fällt nach unserer Rechtsauffassung nicht automatisch darunter.

Anders liegt der Fall, wenn dein Spot so klingen soll, als spräche eine bestimmte reale Person – eine Prominente, ein Politiker, der Geschäftsführer eines Wettbewerbers. Davon raten wir unabhängig vom Rundfunkrecht ab; es wäre ein Deepfake und bräuchte einen wahrnehmbaren Hinweis.

Was in deiner Datei steht, und wie du es nachliest

Die Kennzeichnung wird beim Erzeugen automatisch in die MP3 geschrieben. Sie liegt in den Metadaten, nicht im Ton – die Tonspur selbst bleibt unangetastet.

FeldInhalt
AIGeneratedtrue
DigitalSourceTypetrainedAlgorithmicMedia – der IPTC-Standardbegriff für „KI-generiert“
DigitalSourceTypeURIVerweis auf die IPTC-Definition dieses Begriffs
GeneratorBrennerMedien GmbH
KommentarKI-generiert – synthetische Sprachaufnahme – BrennerMedien GmbH – Erstellungsdatum

Nachlesen kannst du das mit einem kostenlosen Metadaten-Werkzeug wie MP3tag oder ExifTool. Wichtig: Über Rechtsklick → Eigenschaften siehst du diese Felder nicht – Windows und macOS zeigen dort nur ihre eigenen Standardfelder. Den Klartext-Hinweis im Kommentarfeld zeigt Windows allerdings unter Eigenschaften → Details an.

In der Kennzeichnung stehen keine Kunden- oder Bestelldaten. Nur die Information „KI-generiert“, unser Firmenname und das Datum.

Auf die Datei, die du herunterlädst, kommt zusätzlich ein C2PA-Manifest – die Content Credentials, der Branchenstandard für Herkunftsnachweise bei Medieninhalten. Das Manifest ist kryptografisch signiert: Wird die Datei nachträglich verändert, passt die Signatur nicht mehr dazu. Auslesen kannst du es mit einem Content-Credentials-Werkzeug wie c2patool oder direkt in unserem Echtheits-Prüfer.

Hinweise auf Sicherheitslücken oder Fehler in der Kennzeichnung schick uns bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Technik im Detail

Was die Signatur bei Übergabe und Weiterverarbeitung aussagt.

Metadaten beim Export
Unsere KI-Kennzeichnung wird in die Audiodatei geschrieben und verändert den hörbaren Spot nicht. Sie enthält Angaben zur synthetischen Erzeugung. Zusätzliche C2PA-Daten ergänzen diese auslesbare Information um einen kryptografisch prüfbaren Herkunftsnachweis.
Geschützte Ausgabefassung
Das signierte Manifest gehört zu den geschützten Daten der jeweiligen Ausgabe. Ändert sich der geschützte Audioinhalt nachträglich, kann die bisherige Signatur nicht mehr erfolgreich gegen diese Fassung geprüft werden. Sie bestätigt auch nicht, dass Werbeaussagen sachlich richtig oder rechtlich zulässig sind.
Konformität des Werkzeugs
C2PA führt unseren BrennerMedien-Generator als konformes Produkt für MP3 und WAV. Dahinter steht ein Verfahren zur Beurteilung der technischen Implementierung und ihrer Sicherheitsanforderungen. Es handelt sich weder um die Einzelprüfung deiner Kampagne noch um die Freigabe durch einen Radiosender.
Zertifikat in der Prüfung
Für die Signierung setzen wir ein SSL.com-Zertifikat mit Anschluss an die offizielle C2PA-Vertrauenskette ein. Ein entsprechend ausgestatteter Validator prüft diese Kette zusätzlich zur Integrität der signierten Daten. Nur die KI-Tags auszulesen, etwa mit einem Metadaten-Editor, ersetzt diesen Schritt nicht.
Schnitt und Sendesystem
Konvertierung, Pegelbearbeitung oder erneuter Export können eingebettete Credentials entfernen beziehungsweise eine vorhandene Signatur ungültig machen. Ein C2PA-fähiger Produktionsablauf kann eine neue, verknüpfte Herkunftsstufe hinzufügen. Bewahre für Rückfragen trotzdem unsere ursprüngliche Download-Fassung auf.
Welche Regeln daneben gelten
Die offizielle Signierkette verwenden wir seit 17. September 2026; frühere Dateien besitzen unser eigenes Zertifikat. C2PA ist kein von Artikel 50 vorgeschriebenes Einzelzertifikat und ersetzt keine möglichen Offenlegungspflichten. Sender, Vermarkter oder Kunden können unabhängig davon eigene Vorgaben für die Abgabe festlegen.

Was das für Sender und Vermarkter bedeutet

Wenn du einen Spot bei einem Sender oder Vermarkter einreichst, wird gelegentlich nach der Herkunft des Materials gefragt – teils aus Compliance-Gründen, teils weil Sender eigene Regeln für KI-Inhalte aufstellen. Mit einer gekennzeichneten Datei kannst du diese Frage belegen statt nur beantworten.

Die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2 ist eine Pflicht des Anbieters des KI-Systems – also unsere. Bei Deepfake-Inhalten oder aufgrund anderer gesetzlicher beziehungsweise senderseitiger Vorgaben können zusätzliche Pflichten bei dir als Verwender entstehen. Für dich bleibt aber die Nachweisfrage: Wer später nach der Kennzeichnung fragt, will sie sehen können.

Ein Hinweis zur Umwandlung: Lädst du die MP3 in ein Sendesystem, das die Datei in ein eigenes Format umkopiert, können die Metadaten dabei verloren gehen. Das liegt außerhalb unseres Einflussbereichs. Deine Originaldatei von uns bleibt in jedem Fall gekennzeichnet – heb sie deshalb auf.

Was Radiosender in der Praxis verlangen

Hier trennen sich zwei Ebenen, die oft vermischt werden.

Die gesetzliche Ebene. Nach unserer Rechtsauffassung braucht ein gewöhnlicher Werbespot mit einer synthetischen Stimme keinen gesprochenen KI-Hinweis – die maschinenlesbare Kennzeichnung in der Datei erfüllt die Transparenzpflicht.

Die Senderebene. Davon unabhängig können Sender, Vermarkter und Plattformen eigene Annahme- und Produktionsrichtlinien festlegen. Sagt ein Sender „KI-Spots nur mit gesprochenem Hinweis“, dann ist das faktisch Voraussetzung für die Annahme – auch wenn die EU-KI-Verordnung das für diesen Spot nicht verlangt. Darauf haben wir keinen Einfluss.

Innerhalb der Radiobranche gibt es dazu weitergehende Umsetzungsempfehlungen: Die Radiozentrale hat eine Umsetzungshilfe für den Audiobereich veröffentlicht, die eine gemeinsame Sichtweise der Radiowerbebranche beschreibt und sich selbst ausdrücklich als rechtlich nicht verbindlich bezeichnet. Frag im Zweifel direkt bei deinem Sender oder Vermarkter nach, welche Fassung dort erwartet wird.

Kostet ein KI-Hinweis Werbezeit?

Das hängt vom jeweiligen Vermarkter ab, eine allgemeine Regel gibt es nicht. Bei einzelnen Vermarktern wird ein zusätzlich verlangter Hinweis außerhalb der bezahlten Spotlänge behandelt.

Ein Beispiel: ARD MEDIA schreibt für ihre Audiospots, dass ein erforderlicher Kennzeichnungshinweis unmittelbar vor dem Spot als Bestandteil der Sendekopie läuft, und berechnet Hinweise bis zu einer Länge von drei Sekunden nicht. Das ist die Praxis dieses einen Vermarkters – kein allgemeiner Anspruch und keine Zusage, die wir für andere Sender geben können.

Bemerkenswert ist dabei die Begründung: ARD MEDIA knüpft die Kennzeichnung ausdrücklich an Inhalte, die einen Deepfake darstellen und damit unter die Transparenzpflichten des EU AI Acts fallen. Das deckt sich mit unserer Einordnung weiter oben.

Woran du einen Anbieter erkennst, der es ernst nimmt

Die Kennzeichnung ist Zusatzaufwand, den man am fertigen Spot weder hört noch sieht. Genau deshalb ist sie leicht wegzulassen: Zwei Spots können identisch klingen, und nur einer trägt die vorgeschriebene Markierung. Vier Fragen, die du jedem Anbieter stellen kannst:

  • Werden die gelieferten Audiodateien maschinenlesbar als KI-generiert gekennzeichnet?
  • Nach welchem Standard? Etabliert ist der IPTC-Begriff DigitalSourceType.
  • Gilt das für alle gelieferten Dateien – oder nur für einzelne Formate?
  • Lässt sich die Kennzeichnung selbst nachprüfen?

Bei uns lautet die Antwort auf alle vier Fragen: ja. Du kannst es sofort selbst nachprüfen – lade dir eine kostenlose Vorschau herunter und sieh in die Metadaten.

Spot erstellen und Kennzeichnung selbst prüfen

Was seit wann gilt

  1. 2. August 2026Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten – einschließlich der maschinenlesbaren Kennzeichnung nach Absatz 2.
  2. 2. Dezember 2026Ende der Übergangsfrist für KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr waren. Häufiges Missverständnis: Artikel 50 insgesamt ist damit nicht verschoben.

Unsere Kennzeichnung ist bereits aktiv – unabhängig davon, welche der beiden Fristen im Einzelfall greift.

Diese Seite erklärt, wie wir die Kennzeichnung umsetzen. Sie ist keine Rechtsberatung. Ob für deine konkrete Kampagne weitere Kennzeichnungs- oder Werberegeln gelten – etwa aus medienrechtlichen Vorgaben, dem Wettbewerbsrecht oder den Richtlinien deines Senders – klärst du am besten mit deiner Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung.

Hören meine Kunden etwas von der Kennzeichnung?

Nein. Die Kennzeichnung liegt in den Metadaten der Datei und ist vollständig unhörbar. Der Spot klingt genauso, wie du ihn in der Vorschau gehört hast.

Muss ich selbst etwas aktivieren?

Nein. Jede Datei aus unserem Generator wird automatisch gekennzeichnet – auch die kostenlose Vorschau. Es gibt keine Einstellung dafür und keinen Aufpreis.

Sind die Stimmen echte Menschen?

Die Stimmen sind KI-Stimmen. Ein Teil von ihnen beruht auf Aufnahmen realer Sprecherinnen und Sprecher, die der KI-Nutzung ihrer Stimme ausdrücklich zugestimmt haben. Sie treten nicht unter dem Namen dieser Personen auf und geben nicht vor, sie zu sein.

Darf ich den Spot trotzdem im Radio senden?

Ja. Die Lizenz erlaubt kommerzielle Nutzung, Sendung und Weiterverkauf – zeitlich und örtlich unbegrenzt. Einzelne Sender können eigene Regeln zu KI-Inhalten haben; frag im Zweifel dort nach.

Was ist mit Musik – ist die auch KI?

Die 80 Musiktitel im Generator sind gemafreie Produktionsmusik, keine KI-Erzeugnisse. Die Kennzeichnung der fertigen Datei bezieht sich auf die synthetische Sprachaufnahme.