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KI-Kennzeichnung für deine Werbespots.

Jeder Spot, den du hier erzeugst, wird automatisch als KI-generiert gekennzeichnet – maschinenlesbar in der Datei, unhörbar für deine Hörer. Du musst dafür nichts einstellen und zahlst nichts extra.

Muss im Spot gesagt werden, dass er von einer KI stammt?

Nach unserem Kenntnisstand nicht. Ein gewöhnlicher Werbespot mit einer KI-Stimme braucht keinen gesprochenen Hinweis wie „Dieser Spot wurde mit KI erstellt“. Deine Hörer bekommen einen ganz normalen Werbespot zu hören.

Der Grund liegt in der Unterscheidung, die Artikel 50 der EU-KI-Verordnung trifft: Die maschinenlesbare Kennzeichnung in der Datei ist Pflicht – die hörbare Offenlegung nur dann, wenn eine reale Person nachgeahmt wird. Eine erfundene Werbestimme ahmt niemanden nach.

Anders liegt der Fall, wenn dein Spot so klingen soll, als spräche eine bestimmte reale Person – eine Prominente, ein Politiker, der Geschäftsführer eines Wettbewerbers. Davon raten wir unabhängig vom Rundfunkrecht ab; es wäre ein Deepfake und bräuchte einen wahrnehmbaren Hinweis.

Was in deiner Datei steht, und wie du es nachliest

Die Kennzeichnung wird beim Erzeugen automatisch in die MP3 geschrieben. Sie liegt in den Metadaten, nicht im Ton – die Tonspur selbst bleibt unangetastet.

FeldInhalt
AIGeneratedtrue
DigitalSourceTypetrainedAlgorithmicMedia – der IPTC-Standardbegriff für „KI-generiert“
DigitalSourceTypeURIVerweis auf die IPTC-Definition dieses Begriffs
GeneratorBrennerMedien GmbH
KommentarKI-generiert – synthetische Sprachaufnahme – BrennerMedien GmbH – Erstellungsdatum

Nachlesen kannst du das mit einem kostenlosen Metadaten-Werkzeug wie MP3tag oder ExifTool. Wichtig: Über Rechtsklick → Eigenschaften siehst du diese Felder nicht – Windows und macOS zeigen dort nur ihre eigenen Standardfelder. Den Klartext-Hinweis im Kommentarfeld zeigt Windows allerdings unter Eigenschaften → Details an.

In der Kennzeichnung stehen keine Kunden- oder Bestelldaten. Nur die Information „KI-generiert“, unser Firmenname und das Datum.

Was das für Sender und Vermarkter bedeutet

Wenn du einen Spot bei einem Sender oder Vermarkter einreichst, wird gelegentlich nach der Herkunft des Materials gefragt – teils aus Compliance-Gründen, teils weil Sender eigene Regeln für KI-Inhalte aufstellen. Mit einer gekennzeichneten Datei kannst du diese Frage belegen statt nur beantworten.

Die Kennzeichnungspflicht selbst trifft den Anbieter des KI-Systems – also uns, nicht dich als Werbetreibenden. Für dich bleibt aber die Nachweisfrage: Wer später nach der Kennzeichnung fragt, will sie sehen können.

Ein Hinweis zur Umwandlung: Lädst du die MP3 in ein Sendesystem, das die Datei in ein eigenes Format umkopiert, können die Metadaten dabei verloren gehen. Das liegt außerhalb unseres Einflussbereichs. Deine Originaldatei von uns bleibt in jedem Fall gekennzeichnet – heb sie deshalb auf.

Woran du einen Anbieter erkennst, der es ernst nimmt

Die Kennzeichnung ist Zusatzaufwand, den man am fertigen Spot weder hört noch sieht. Genau deshalb ist sie leicht wegzulassen: Zwei Spots können identisch klingen, und nur einer trägt die vorgeschriebene Markierung. Vier Fragen, die du jedem Anbieter stellen kannst:

  • Werden die gelieferten Audiodateien maschinenlesbar als KI-generiert gekennzeichnet?
  • Nach welchem Standard? Etabliert ist der IPTC-Begriff DigitalSourceType.
  • Gilt das für alle gelieferten Dateien – oder nur für einzelne Formate?
  • Lässt sich die Kennzeichnung selbst nachprüfen?

Bei uns lautet die Antwort auf alle vier Fragen: ja. Du kannst es sofort selbst nachprüfen – lade dir eine kostenlose Vorschau herunter und sieh in die Metadaten.

Spot erstellen und Kennzeichnung selbst prüfen

Was seit wann gilt

DatumBedeutung
2. August 2026Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten – einschließlich der maschinenlesbaren Kennzeichnung nach Absatz 2.
2. Dezember 2026Ende der Übergangsfrist für KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr waren. Häufiges Missverständnis: Artikel 50 insgesamt ist damit nicht verschoben.

Unsere Kennzeichnung ist bereits aktiv – unabhängig davon, welche der beiden Fristen im Einzelfall greift.

Diese Seite erklärt, wie wir die Kennzeichnung umsetzen. Sie ist keine Rechtsberatung. Ob für deine konkrete Kampagne weitere Kennzeichnungs- oder Werberegeln gelten – etwa aus dem Rundfunkstaatsvertrag, dem Wettbewerbsrecht oder den Richtlinien deines Senders – klärst du am besten mit deiner Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung.

Hören meine Kunden etwas von der Kennzeichnung?

Nein. Die Kennzeichnung liegt in den Metadaten der Datei und ist vollständig unhörbar. Der Spot klingt genauso, wie du ihn in der Vorschau gehört hast.

Muss ich selbst etwas aktivieren?

Nein. Jede Datei aus unserem Generator wird automatisch gekennzeichnet – auch die kostenlose Vorschau. Es gibt keine Einstellung dafür und keinen Aufpreis.

Sind die Stimmen echte Menschen?

Die Stimmen sind KI-Stimmen. Ein Teil von ihnen beruht auf Aufnahmen realer Sprecherinnen und Sprecher, die der KI-Nutzung ihrer Stimme ausdrücklich zugestimmt haben. Sie treten nicht unter dem Namen dieser Personen auf und geben nicht vor, sie zu sein.

Darf ich den Spot trotzdem im Radio senden?

Ja. Die Lizenz erlaubt kommerzielle Nutzung, Sendung und Weiterverkauf – zeitlich und örtlich unbegrenzt. Einzelne Sender können eigene Regeln zu KI-Inhalten haben; frag im Zweifel dort nach.

Was ist mit Musik – ist die auch KI?

Die 80 Musiktitel im Generator sind gemafreie Produktionsmusik, keine KI-Erzeugnisse. Die Kennzeichnung der fertigen Datei bezieht sich auf die synthetische Sprachaufnahme.